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Erprobungsparagraf - Chronik einer Gesetzesänderung

Anja Braekow gibt euch mit diesem Beitrag ein Einblick in das Schreckensgespenst der pädagogischen Welt und erzählt uns wie es überhaupt dazu kam. Fangen wir also ganz vorne an...


Allen anderen voraus rief der Städtetag als Vertreter zahlreicher kommunaler Träger nach einer Flexibilisierung im KitaG. Die Träger sollten Möglichkeiten vor Ort bekommen, die es erlauben, die Betreuungsformen zu flexibilisieren. Allen Beteiligten im frühkindlichen Bereich ist klar, die Situation kann nicht mehr länger ignoriert werden, es muss eine tragbare Lösung her.


Mit der Einführung des Rechtsanspruchs im Juli 2013 sollte sich die Kinderbetreuung entspannen und für alle Kinder eine Bildungsmöglichkeit geboten werden.

Gemeinsam mit allen bereits gegründeten Verbänden hat der Verband Kitafachkräfte Baden-Württemberg im Juli 2023 eine Pressemitteilung herausgegeben. Leider ist der Rechtsanspruch auch nach 10 Jahren kein Grund zum Feiern.



Im Juli 2023 war klar: Es wird eine Gesetzesänderung geben. Wie diese aussehen wird, war zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar.


Ein Richterhammer auf zwei Büchern

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